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09.06.2016

Rauchwarnmelder: Jetzt sind sie überall Pflicht

Die Rauchwarnmelderpflicht gilt nun in ganz Deutschland. Als letztes Bundesland hat Berlin am 9. Juni die Rauchmelderpflicht eingeführt.

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass 31,4 Prozent aller 2015 fertiggestellten Wohngebäude mit Wärmepumpen beheizt werden. Die Wärmepumpe ist nach Gas-Brennwertgeräten das beliebteste Heizungssystem. Vor allem in Süd- und Mitteldeutschland setzen Bauherren auf Erd- und Umweltwärme.

Überall in Deutschland müssen jetzt Rauchwarnmelder installiert werden. Seit 16 Jahren haben sich die Freiwilligen Feuerwehren, die Berufsfeuerwehren sowie die Schornsteinfeger aller Bundesländer dafür eingesetzt. Maßgeblich unterstützt wurden sie dabei vom Forum Brandrauchprävention e.V., das seit dem Jahr 2000 die Aufklärungskampagne "Rauchmelder retten Leben" betreibt und vor rund acht Jahren den bundesweiten Rauchmeldertag an jedem Freitag, den 13., etablierte. Das gemeinsame Engagement wurde belohnt: Mit der Novellierung der Bauordnung in Berlin und Brandenburg wurde in diesem Sommer die Pflicht in allen Bundesländern gesetzlich verankert.

„Mein Dank gilt vor allem den vielen Freiwilligen, die mit ihrem Einsatz dafür gesorgt haben, dass das Leben durch verbesserten Brandschutz in Deutschlands Privathaushalten noch sicherer wird. Die bundesweite Rauchmelderpflicht ist ein echter Meilenstein“, meint Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). „Unsere Aufklärungsarbeit ist noch nicht beendet, denn vor allem viele private Eigentümer haben ihre Wohnungen noch nicht ausgestattet. Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Rauchmelder auch eingebaut werden“, ergänzt Bodo Aertel vom Bundesverband der Schornsteinfeger (ZIV).

Übergangsfrist in Berlin bis 2020

Als letztes Bundesland hatte Berlin am 9. Juni dieses Jahres die Rauchmelderpflicht eingeführt. Sie gilt für Neu- und Umbauten ab 2017 – für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2020. „Es freut mich sehr, dass auch Berlin es endlich geschafft hat, die Rauchmelderpflicht gesetzlich zu verankern“, sagte Albrecht Broemme, Präsident des Technischen Hilfswerks (THW). Broemme hatte im Jahr 2000 in seiner damaligen Funktion als Landesbranddirektor Berlins die Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ ins Leben gerufen. „Getreu dem Motto, die Letzten werden die Ersten sein, haben Berlin und Brandenburg die Rauchmelderpflicht zwar zuletzt eingeführt, aber dafür waren sie konsequent. Denn anders als in allen anderen Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht hier für alle Aufenthaltsräume – außer in Küche und Bad.“

Vorreiter bei der Rauchmelderpflicht war Rheinland-Pfalz, wo bereits 2003 die Landesbauordnung entsprechend geändert wurde. In fast allen Bundesländern mit Rauchmelderpflicht gilt diese sowohl für Neu- und Umbauten als auch für Bestandsbauten. Nur Sachsen hat bisher keine Rauchmelderpflicht für bereits bestehende Wohnungen verabschiedet.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Der Einbau sowie die jährliche Wartung und Pflege der Rauchmelder ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In allen Bundesländern ist der Eigentümer für die Installation zuständig. Wer die Wartung übernehmen soll, ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Die jeweiligen Fristen sowie Angaben zur Verantwortlichkeit für die mindestens jährliche Wartung sind zu finden unter www.rauchmelder-lebensretter.de/gesetzgebung/



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